Friedrich Pagel EDV-Dienstleistungen Vogelsand 112 27476 Cuxhaven
I. Schulungen Schulungen werden regulär im Schulungsraum von Friedrich Pagel EDV-Dienstleistungen abgehalten. Durch gesonderte Vereinbarung ist auch die Durchführung von Schulungen in den Räumen des Kunden möglich. Die dadurch entstehenden Anreisekosten des Schulungsleiters trägt der Kunde; in der Regel werden dafür Pauschalsätze vereinbart. Über die Erbringung von Schulungen als Dienstleistung wird regelmäßig ein Dienstvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag beinhaltet Umfang, Dauer und Inhalt der Schulung. Für den Schulungserfolg bei den Teilnehmern kann der Schulungsleiter keine Garantie übernehmen. Benötigen die Teilnehmer zum Erlernen des Schulungsinhaltes länger als es der vereinbarten Schulungsdauer entspricht, so gilt der Dienstvertrag mit der Erteilung der vereinbarten Schulungsdauer als erfüllt. Kostenpflichtige Nachschulungstermine zum Erreichen des Schulungsziels können jedoch vereinbart werden. In der Regel erhält jeder Teilnehmer schriftliche Schulungsunterlagen; sie werden während der Schulung ausgegeben.
II. Lieferung von Hard- und Software Die Gewährleistung für gelieferte Hardware beträgt 24 Monate. Soweit die Hardwarehersteller auf ihre Produkte eine längere Gewährleistungsdauer einräumen (Herstellergarantie) kann der Kunde diese in Anspruch nehmen. In der Regel obliegt es jedoch dem Kunden, die Gewährleistung mit dem Hersteller direkt abzuwickeln. Die Hilfe des Lieferanten (Friedrich Pagel) kann jedoch in Anspruch genommen werden (kostenpflichtig). Zum Lieferumfang von Anwendungssoftware gehört - soweit nicht anders
vereinbart - auch die Installation. Wird die Software jedoch beim Kunden installiert, so
entstehen Kosten für die Anfahrt, die Arbeitszeit ist enthalten. Die Installation von Betriebssystemen, insbesondere von Netzwerk-Betriebssystemen, sowie die Einrichtung von Druckern und anderer Hardware im Netzwerk, und die Arbeiten für die Einrichtung von Benutzerkonten, Benutzergruppen, Rechten und Benutzungseinschränkungen ist kostenpflichtig, soweit im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart ist. Die gültigen Stundensätze und Pauschalsätze sind Bestandteil der AGB. Bei Neukauf von Hardware ist die Lieferung frei Haus im Preis
inbegriffen (Grundlage ist das konkrete Angebot).
III. Programmierung und Systemanpassungen Ein Programmierauftrag wird nur auf Grundlage eines konkreten Lastenheftes angenommen. Dieses Lastenheft wird vom Auftraggeber und dem Programmierer gemeinsam erarbeitet und ist Bestandteil des Auftrages. Das Lastenheft ist auch Grundlage für die Abnahme des Auftrags. Sind alle im Lastenheft niedergelegten Anforderungen an das Programm erfüllt, kann der Auftraggeber die Abnahme (und damit die Bezahlung) des Programmierauftrages nicht verweigern. Stellt sich bei der Abwicklung des Programmierauftrages heraus, dass zur Erfüllung der geforderten Leistungen zusätzliche Programmbestandteile (über das Lastenheft hinaus) erforderlich sind, so gelten diese Leistungen als vereinbart, soweit sie nicht 20% des ursprünglichen Auftragswertes überschreiten. In der Regel wird ein Programmierauftrag als Festpreis-Auftrag erteilt.
Bei Auftragswerten von mehr als € 3.000 wird eine Abschlagszahlungsregelung vereinbart
(im Auftrag zu definieren). Das Erstellen von Homepages und Web-Sites wird wie ein Programmierauftrag behandelt. IV. Kombinationsaufträge Erteilt der Kunde einen Auftrag zur Lieferung von Hard- und Software, so hat er kein Recht auf Rücktritt, Minderung oder Wandlung für den Teil des Auftrages, der sich auf die Lieferung von Hardware bezieht, wenn sich die von ihm bestellte Software als ungeeignet für seine Zwecke erweist. Erteilt ein Kunde einen Auftrag zur Lieferung von Hardware, die ausdrücklich nur im Zusammenhang mit einem Programmierauftrag benötigt wird, so kann der Kunde Gebrauch von seinem Recht auf Rücktritt, Minderung oder Wandlung machen, wenn der Programmierauftrag nicht erfüllt werden kann. Wird ein Auftrag zur Herstellung eines besonderen Leistungsmerkmales erteilt (z.B. Remote-Kopplung von verteilten Netzwerken) und wird dafür spezielle Hardware und Software in Auftrag gegeben, kann der Kunde nur dann Gebrauch von seinem Recht auf Rücktritt, Minderung oder Wandlung machen, wenn dieses Leistungsmerkmal nicht hergestellt werden kann.
V. Zahlungsbedingungen Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum des Verkäufers. Soweit im Auftrag nicht anders vereinbart sind Zahlungen aus Lieferungen von Hard- und Software sofort mit Auslieferung fällig. Bei Leistungserstellung wie z.B. Netzwerk-Einrichtung ist die Zahlung mit der Abnahme der Leistung fällig. Die Zahlungen aus Verträgen mit Abschlagszahlung sind jeweils sofort dann fällig, wenn die Erbringung der Teilleistung nachgewiesen wird. Geht die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit ein, so gerät der Kunde auch ohne weiter Mahnung in Verzug. Ab diesem Tag sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz fällig. Für schriftliche Mahnungen werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 5,00 und bei Versand mit Einschreiben in Höhe von € 10,00 erhoben.
VI. Leistungsverrechnungssätze Wenn im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten folgende Verrechnungssätze:
Die Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z.Zt. 16%.
VII. Schlußbestimmungen Sollte ein Teil der AGB oder eine Klausel eines Vertrages ungültig sein, so verliert die AGB als ganzes oder der Vertrag als Ganzes nicht seine Gültigkeit. Vielmehr wir die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung, die das Gemeinte ausdrückt, ersetzt. In allen Fällen, die weder in den AGB noch in den Verträgen geregelt sind, gelten die Bestimmungen des BGB und gegebenenfalls des HGB. Mit Veröffentlichung dieser AGB verlieren die vorherigen ihre Gültigkeit. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in allen Streitfällen 27472 Cuxhaven. Cuxhaven, den 19. September 2003
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